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Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Webseite. Seit über 20 Jahre kaufe ich neben dem normalen Inkassogeschäft ausgeklagte, rechtskräftig festgestellte Altforderungen, an deren Weiterverfolgung aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse mehr besteht.

Zielgruppen sind:

  • Firmen (vor allem Kleinforderungen in größeren Stückzahlen)
  • Liquidatoren (§149 HGB, §66 GmbHG)
  • Nachlaßverwalter (§1985 BGB)
  • Testamentvollstrecker (§2205 BGB)
  • Privatpersonen (jedoch kein Ankauf von Mietforderungen)

Erst mit dem Verkauf Ihrer Altforderungen haben Sie wirklich alle Möglichkeiten bei deren Verwertung ausgeschöpft. Lassen Sie deshalb Ihre Altarchive durchforsten. Dort könnten noch unerwartete Erträge stecken!